* Meistens in Bargeld zu entrichtende Zahlung (heute noch in vielen Ländern vor allem der sog. Dritten Welt), die beim Beladen oder Entladen von Versandgut dem Frachtführer in Rechnung gestellt wird.
- Durch gestaffelte Sätze kann man erreichen, dass bestimmte Verfrachter (seien es Schiffe, Eisenbahnwaggons, Pferdefuhrwerke, Camions oder Flugzeuge) rascher (höheres Abfertigungsgeld) oder langsamer bedient werden.
* Andere Bezeichnung für das Abfindungsgeld.
- Siehe Ankergeld, Douceur, Furtgeld, Geld, weiches, Hafengeld, Handgeld, Kapplaken, Ladegeld, Lastgeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, Reedergeld, Mützengeld, Schleusengeld, Schmiergeld, Trinkgeld.