Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter die einmalige Zahlung in Bargeld, welche einem Beschäftigten bei dessen Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis seitens des Arbeitgebers geleistet wird. -In Deutschland war bei der Entlassung aus dem öffentlichen Dienst aufgrund der Personalabbauverordnung des Reiches vom 27. Oktober 1927 die Abfindungssumme (Fixati-on) im Einzelnen geregelt. Ausscheidende Reichsbeamte konnten danach bis zum Achtfachen des Jahresgehaltes als Abfindungsgeld erhalten.
- Entlassungsgeld.