* Ein Unternehmen bestreitet seine Erweiterung (fast) ausschliesslich aus Selbstfinanzierung (nichtsausgeschütteten Gewinnen) bzw. Eigenfinanzierung (Mittel der Eigentümer). Die Beschränkung der Aus-dehnungs-Möglichkeiten nimmt man dabei in Kauf, um
* vor dem Einfluss von Banken gesichert und
* gegen alle Verwerfungen auf dem Finanzmarkt unempfindlich zu sein.
* Im Zuge der Compliance die organisatorische und personelle Trennung einzelner Vertraulichkeits-Bereiche innert einer Bank. Von den Aufsichtsbehörden teilweise im einzelnen genau vorgeschrieben und überwacht.
* Das Fernhalten von ausländischem Angebot und Nachfrage auf dem Finanzmarkt.
- Siehe Chinese Wall, Colbertismus, ComplianceCorporate Governance, Immunisierung, Insider-Meldepflicht, Mitarbeiterleitsätze, Need-to-know-Prinzip, Nominee, Organkredite, Risikoabteilung, System Securities Watch Application (SWAP), Wall Crossing.