Abwicklungsabteilung (back Office). Wenn nicht anders definiert, die bei einem Finanz-dienstleister zuständige Arbeitsgruppe, die Optionsverträge rechtlich begutachtet und die aus dem Übereinkommen fliessenden Risiken eindeutig bewertet. Weil hier aufgrund zeitlich längerer Bearbeitungszeiten bzw. oft auch mangelnder Durchsicht der tatsächlichen Risikolage die Gefahr notleidender Engagements sehr hoch ist, wenden die Aufsichtsbehörden den Abwicklungsvorgängen ein besonderes Augenmerk zu.
- Siehe Derivat, Option, Risiko.
- Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin , S, 14 f. (koordinierte Massnahmen der Aufsichtsbehörden).