deutschen Territorialstaaten die Angehörigen für die (Nach)Zahlung der entsprechenden Beträge haftbar;
* junge Leute, die sich ausserhalb der Gemeinde verehelichen und dort in Besitztum einheiraten,
* alle, die Eltern oder Verwandte beerben wollten (auch Erbpfundgeld genannt: praktisch eine Erbschaftsteuer).
* Eine Zuwendung an Soldaten, die aus dem Heeresdienst ausschieden, auch Marschgeld genannt.
- Siehe Anzugsgeld, Dienstgeld, Dispensationsgeld, Freikaufgeld, Heeresgeld, Kirchgeld, Stempelgeld, Torgeld, Ungeld, Waisengeld, Zunftgeld.