In Deutschland nach dem Dreissigjährigen Krieg (1618-1648) zur Auffüllung der herrschaftlichen Kassen eingeführte und in Bargeld zu entrichtende Sonder-Abgabe, die sich in einigen Territorialstaaten bis ins 19. Jht. hielt. Gegenstand der Steuer waren vornehmlich Handänderungen bei Grundbesitz und Betriebsvermögen.
- Siehe Befreiungsgeld, Brückengeld, Chauseegeld, Dienstgeld, Dispensationsgeld, Hammelgeld, Heeresgeld, Hochzeitstischgeld, Hundegeld, Katzengeld, Kindergeld, Marktgeld, Mühlengeld, Octroi, Schirmgeld, Schmiergeld, Torgeld, Wassergeld, Zunftgeld.