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Agent, gebundener (agent bound by contra

Bedeutung des Finanzbegriffs

Person, welche die Anlage

- oder Abschlussvermittlung ausschliesslich für Rechnung und unter Haftung eines Einlagenkreditinstituts oder Wertpapierdienstleistungs-Untemehmens im Inland betreibt. Da die Institute die Gewährleistung für die gebundenen Agenten übernommen haben, kann der Kunde bei (Beratungs)Fehlern des Agenten allfällige Schadensersatzansprüche gegenüberdem 13 Institut geltend machen, woraus sich ein mitunter erhebliches Haftungsrisiko ergibt. Die Aufsichtsbehörden verlangen daher eine angemessene AbdeckungUnterlegung dieses Haftungsrisikos.

- Siehe Abschlussvermittlung, Risiko, operationelles.

- Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 13, Jahresbericht 2003 derBaFin, S. 107 f.

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