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Aktientausch-Übernahme (takeover by shar

Bedeutung des Finanzbegriffs

Der Erwerb eines Unternehmens dadurch, dass Aktionäre der zu übernehmenden Firma (Zielgesellschaft) mit Aktien (seltener auch mit anderen Wertpapieren) des Übernehmers (Bieters) abgefunden werden.

- In Deutschland gilt seit 2002 das Wertpapiererwerbs

- und Übernahmegesetz, das diesen Tausch regelt. Der Bieter hat danach eine Angebotsunterlage zu veröffentlichen, die ganz bestimmte Angaben enthalten muss und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert wird.

- Siehe Abwehrmassnahme, Buy out, Fusionen und Übernahmen, Pflichtangebot, Ritter, weisser, Spin-off, Squeeze-out, Synergiepotentiale, Transaktionsbonus, Übernahme-Angebot.

- Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 18, Jahresbericht 2002 der Ba-Fin, S. 171 ff., Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 182 f. (Schwierigkeiten bei Anforderungen unterschiedlicher Rechtsordnung)

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