* Person, die
* berufsmässig (möglicherweise auch vertragsmä-ssig als Finanzjournalist bei einer Zeitung oder Zeitschrift)
* das Geschehen an Finanzmärkten allgemein und an der Börse im besonderen beobachtet, erklärt und bewertet und
* die daraus gewonnenen Erkenntnisse veröffentlicht. Analysten sind in Deutschland bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anzeigepflichtig und werden überwacht.
* Mitarbeiter einer Bank, der für die Kundschaft und andere Abteilungen des Hauses Finanzmärkte beobachtet, begutachtet und beurteilt (sog. Sell-Side-Analysten). Grössere Banken beschäftigen oftmals einen beachtlichen Stab von (auf bestimmte Branchen, Länder oder Finanzprodukte) spezialisierten Analysten.
* Fachleute bei Kapitalanlagegesellschaften, welche die zur jeweiligen Zielrichtung des Fonds geeignete Zusammensetzung des Portfolios erforschen und entsprechende Empfehlungen an das Fondsmanagement abgeben (sog. Buy-Side-Analysten).
- Siehe Analyse, technische, Anlage-Empfehlung, Fibonacci-Folge, Finanzanalyse, Journalisten-Privileg, Scal-ping, Techniker, Wertpapieranalyse.
- Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 35 (wichtige, international gültige Grundsätze für Analysten), S. 109 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 107 (über die m Dezember 2004 in Kraft getretene Finanzanalyseverordnung [FinAV]), S. 125 f. (hier auch: Reise
- und Unterbringungskosten auf Analysten-Konferenzen dürfen von Emittenten nicht übernommen werden), S. 126 f. (Anzeigepflicht für Analysten ge-mäss der neuen Finanzanalyseverordnung), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 133 ff. (ausführliche Darstellung der Verhaltensregeln), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 139 (Aufsichtsgespräche mit Analysten; Mängelliste) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.