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Anlage-Ausschuss

Bedeutung des Finanzbegriffs

Gremium, zusammengesetzt aus den verschiedenen Sachkundigen einer Kapitalanlagegesellschaft, Bank oder Versicherung, das zu regelmässigen Sitzungen zusammentritt, um über Käufe und Verkäufe von Wertpapieren und anderen Anlagegegenständen (Edelmetalle, Grundstücke, Optionen) zu beraten. In der Regel hat der Anlageausschuss auch Entscheidungsbefugnis.

- Siehe Aktuar, Immobilienfonds, Vieleck, magisches.

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