Das Zusammenbringen von Partnern oder auch nur der Nachweis von Geschäften über die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten. In Deutschland sind die entsprechenden Dienstleistungen erlaubnispflichtig, und es unterliegen einschlägige Dienstleister Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. -Siehe Agent, gebundener, Anlageberatung, Finanzunternehmen, Finanzwetten, Peer-to-Peer Lending, Portaldienst.
- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 199 (auch die Vermittlung bestimmter Wetten ist erlaubnispflichtig).