Juristischer Begriff in Zusammenhang mit Kursmanipulationen. Dabei wird beurteilt, wie ein durchschnittlich börsenkundiger Anleger handeln würde, falls ihm kursmanipulative Umstände bekannt wären.
- Siehe Kursmanipulation, Marktpreismanipulation, Umstände, bewertungswichtige.
- Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 189 sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Rubrik "Insiderhandel" (dort auch bezügliche Übersichten).