Ein in der Regel vom Staat begebenes Wertpapier,
* dessen Erträge nicht einer Quellenabzugssteuer unterliegen, oder
* bei der Einkommensteuer nicht berücksichtigt werden bzw.
* bei der Veranlagung zur Vermögensteuer ausser Ansatz bleiben. In Modellen der Finanztheorie vielfach mit vergleichbaren besteuerten Anleihen verglichen und Abweichungen der Renditen erklärt.