* Wenn nicht anders definiert, auf dem Finanzmarkt allgemein die Ankündigung eines neuartigen Finanzprodukts.
* Im besonderen auch die Bekanntgabe eines in Errichtung befindlichen Fonds (Subfonds, Anteilklasse) einer Kapitalanlagegesellschaft; oft mit dem Angebot an die Anleger, in diesen neu angelegten Fonds ganz oder teilweise (ohne Switchgebühr) zu wechseln.
- Siehe Fondsfusionen, Switcher.