Darlehn, bei dem die ausborgte Summe in einer bestimmten Weise aus Zins und Tilgung zurückbezahlt wird. Dabei bleibt die zu zahlende Rate bis zur Fälligkeit gleich. Weil aber mit jeder Abschlagszahlung ein Teil der Restschuld getilgt wird, so mindert sich der Z/ns-Anteil zugunsten des 77/gi/ngs-Anteils. Am Ende der Laufzeit des Darlehns ist die Schuld dann vollständig getilgt.
- Siehe Annuität, Investition, Investitionskredit, Konditionen-Spreizung, Kredit, Kreditlinie, Schwundgeld, Verzinsung, Wucher, Zins(satz).