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Antragsgetrieben (by application):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Fachbegriff aus dem Aufsichtsrecht. Ein Institut ersucht hier die Aufsichtsbehörde, den Geschäftsbetrieb gesamthaft oder einzelne Abläufe daraufhin zu überprüfen, ob alle Tätigkeiten den gesetzlichen Vorgaben genügen.

- Wird die Aufsichtsbehörde von sich aus tätig (Normalfall), dann spricht man von aufsichtsgetrieben. -Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 69 f. (aufsichtsgetriebene und antragsgetriebene Sonderprüfungen).

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