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Arbeitnehmerbeteiligung-Verwaltung

Bedeutung des Finanzbegriffs

Unternehmen, deren Finanzdienstleistung ausschliesslich in der Verwaltung eines Systems von Arbeitnehmerbeteiligungen an den eigenen oder an mit ihnen verbundenen Firmen besteht, gelten in Deutschland nicht als Finanzdienstleistungsinstitute; siehe § 2, Abs. 6, * 5KWG.

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