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Arbeitslosengeld (unemployment benefit,

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Allgemein die Übertragung von Zahlungsmitteln an Erwerbslose.

* In Deutschland wurde unter diesem Namen (Arbeitslosengeld II, abgekürzt: ALG II) seit Jahresbeginn 2005 die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zusammengefasst.

- Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2006, S. 68 f. (Erläuterung des Gesetzes; Übersicht).

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