* Allgemein die Übertragung von Zahlungsmitteln an Erwerbslose.
* In Deutschland wurde unter diesem Namen (Arbeitslosengeld II, abgekürzt: ALG II) seit Jahresbeginn 2005 die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zusammengefasst.
- Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2006, S. 68 f. (Erläuterung des Gesetzes; Übersicht).