Banken in Deutschland sind verpflichtet, vor dem Kauf von Finanztermingeschäften den Anleger über die damit verbundenen Risiken aufzuklären und eine Unterschrift unter ein entsprechendes Dokument zu verlangen. Rechtsgrundlage ist § 37d WpHG.
- Siehe Anleger-Informationspflicht, Derivate-Informationspflicht, Kapitalanlage-Mustervertrag, Risikobericht, Risikoüberwachung, gegliederte.