In Bezug auf Deutschland gesagt von der Tatsache, dass Banken
* von Wirtschaftsprüfern,
* von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und
* von der Deutschen Bundesbank überwacht werden. Eine genauere Abgrenzung der Befugnisse und durchsichtigere Ausführungsbestimmungen im einzelnen sind Forderungen, die von den Verbänden der Kreditwirtschaft immer wieder vorgebracht werden.
- Siehe Aufsichtsbehörden, Aufsichtsgespräche, Basel-lll.
- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 113 (die BaFin kann Prüfungsgegenstände festlegen, die bei der Wirtschaftsprüfung besonders zu beachten sind).