Banken leiten Börsenaufträge ihrer Kunden nicht unverzüglich weiter, wodurch Anleger unter Umständen Verluste erleiden, besonders bei Zeichnungsfristen. Daher wird die sofortige Orderweiterleitung von den Aufsichtsbehörden überwacht.
- Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 12, S. 14.