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Aufwand (expense):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Aufwand (expense):D Allgemein ein Mass für den Einsatz oder die zu erbringende Leistung, um ein beabsichtigtes, geplantes Resultat zu erzielen. Der Einsatz wird dabei re-gelmässig in Geld ausgedrückt. Er kann aber auch in Mengeneinheiten (wie vor allem Arbeitsstunden, Materialbedarf, Maschinenbelegungszeiten) angegeben werden.

* Die von einem Unternehmen im Verlauf einer Abrechnungsperiode verbrauchten Waren und Dienstleistungen, die in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zur Ermittlung des Periodenergebnisses dem Ertrag gegenübergestellt werden (Wertverzehr, Wertverbrauch).

* Als betrieblichen Aufwand wird dabei jeder bezeichnet, der in Verfolgung des eigentlichen betrieblichen Leistungsziels anfiel, wie Löhne und Gehälter.

* Betriebsfremden Aufwand nennt man solchen, der nicht direkt mit der Erstellung und Verwertung der betrieblichen Hauptleistung entstand, etwa Spenden.

* Ordentlichen Aufwand heisst jener, der mehr oder weniger regelmässig im Abrechungszeitraum anfällt, im Gegensatz zum

* ausserordentlichen Aufwand, wie etwa Brandschaden, ungewöhnliche Kursverluste bei Wertpapieren.

* Perioden(in)konsistenter Aufwand heisst jener, der in gleichem (ungleichem) Abrechnungszeitraum anfiel, etwa beim mehrjährigen Bau von Gebäuden.

* Neutraler Aufwand ist solcher, der nicht durch die betriebliche Leistungserstellung verursacht wird; dieser wird dem

* Zweckaufwand gegenübergestellt, nämlich dem periodenkonformer, betrieblicher, ordentlicher Aufwand: den Grundkosten.

- Was im einzelnen als Aufwand angesetzt werden darf, richtet sich nach den jeweiligen Buchführungsvorschriften.

- Siehe Ausgaben, Basisgewinn, Erfolg, Ergebnis, Erlös, Ertrag, Generally Accepted Accounting Principles, Gewinn, Kosten.

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