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Ausführungsanspruch (Claim to carrying o

Bedeutung des Finanzbegriffs

Das Recht eines Kunden, an der Börse die Abwicklung eines erteilten Auftrags zu verlangen. In Deutschland besteht ein solcher Anspruch derzeit nur im Parketthandel, nicht im elektronischen Handel und nicht bei In-house-Systemen. -Siehe Auftragsverzögerung, Schlangenhandel.

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