Eine Vergütung an Exporteure durch den Staat in Form von Steuernachlass oder direkter Geldzahlung, um den Absatz ausgewählter Produkte oder aller im Inland gefertigten Waren auf
* Auslandsmärkten gesamthaft oder
* in bestimmte Währungsräume zu fördern und dadurch
* ein Ventil für heimische Überkapazitäten zu schaffen (die auf diese Weise erhalten bleiben!) oder um
* ausländische Zahlungsmittel zu gewinnen.
- Siehe Andienungspflicht, Belassungsquote, Devisendecke, Devisenbehörde, Devisen-Zwangswirtschaft, Parallelitätsgebot, Rückgeld.