* In Geld getätigte Kaufhandlungen der Wirtschaftssubjekte innert eines Wirtschaftsraums.
* Geldleistungen (Zahlungen) öffentlicher Haushalte.
* Im Rechnungswesen Oberbegriff für Auszahlungen (Geldabflüsse aus dem Betrieb), Abgängen von kurzfristigen Forderungen (einschliesslich Wertpapiere) und den Zugängen von kurzfristigen Verbindlichkeiten (einschliesslich Rückstellungen). Das Gegenteil von Ausgaben sind Einnahmen.
- Siehe Auszahlung, Aufwand, Kosten.