Besonderes Verfahren bei der Tilgung einer Schuldverschreibung innert deren Laufzeit. Eine bestimmte Anzahl von Nummern der betreffenden Emission wird durch Losziehung öffentlich aufgerufen und die gezogene Schuldverschreibung zum Nennwert eingelöst.
- Oft behalten sich die Schuldner (Begeber: die Aussteller der Anleihe) vor, den planmässig zu tilgenden Betrag dann nicht zur Verlosung aufzurufen, wenn sie die Stücke unter dem Nennwert ankaufen können.
- Siehe Anleihe, Losanleihe, Schuldverschreibung, Sparprämienanleihe.