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Ausserbilanzgeschäft (off-blance-sheet o

Bedeutung des Finanzbegriffs

Bankgeschäfte, die (bis zum Inkrafttreten der International Accounting Standards im Jahre 2005 in der EU) nicht bilanz-mässig erfasst werden mussten. Hierzu zählen vor allem

* Eventualverpflichtungen (etwa Bürgschaften, Garantien),

* unwiderrufliche Kreditzusagen,

* Einzahlungsund Nachschussverpflichtungen,

* offene derivative Finanzinstrumente einschl. Aktienoptionen und

* Treuhandgeschäfte. Manchmal zählt man auch noch

* Bankdienstleistungen wie Anlageberatung, Vermögensverwaltung und Wertschriftenhandel dem Ausserbilanzgeschäft bei. Die Nachfrage nach Ausserbilanzdienstleistungen der Banken stieg seit 1980 sprunghaft an; gleichzeitig verliert das Bilanzgeschäft bei vielen Instituten relativ an Bedeutung.

- Die Aufsichtsbehörden stellten für solche Posten teilweise ausführliche l/nter/egungsvorschriften auf; das heisst: sie verlangen eine bestimmte Höhe von E/gen/cap/'/a/deckung. Die entsprechenden Bestimmungen werden in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (früher vom Bun-desaufsichtsamt für das Kreditwesen) überwacht.

- In den USA durch die Sarbanes-Oxley-Act sehr strenge, ins einzelne gehende Vorschriften über den ungeschminkten Ausweis aller Geschäfte, die jetzt oder später einen allfälligen Einfluss auf die (börsennotierte) Gesellschaft haben könnten.

- Siehe Anlegerschutz, Aval, Garantiegeschäft, Pa-tronatserklärung.

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