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Bankgebühren (bank charges; fees):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Die Entgelte für ihre Dienstleistung setzt eine Bank grundsätzlich selbst fest. Sie müssen jedoch in den meisten Ländern durch Aushang oder auf anderem Wege dem Kunden bekannt gemacht werden. Gegen offenkundig missbräuchliche Berechnungen im Einzelfall können die Aufsichtsbehörden einschreiten. Siehe Abschlussgebühr, AII-in-Fee, Aufhebungsentgelt, Courtage, Deduktion, Erb schaftsgebühr, Provision, Vergütung, Vorfälligkeits-Entschädigung, Überziehungsentgelt. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 75, Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 199 (Ge bühren nur bei Teilausführung eines Auftrags).

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