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Bankgeheimnis (banker's secrecy):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Der Schutz des Bankkunden vor Auskünften der Bank gegenüber Dritten, eingeschlossen der (Steuer)Behörden. Dies ist in den einzelnen Ländern in unterschiedlichem Grad gesichert.

- In der Schweiz wurde das Bankgeheimnis dreifach verankert, nämlich

* im Zivilgesetzbuch (Privatsphäre),

* im Obligationenrecht (vertragliche Beziehung Kunde-Bank) und

* im Banken

- und Börsengesetz (seit 1934 Offizialdelikt: ein Verstoss gegen das Bankgeheimnis muss von Amts wegen geahndet werden, auch wenn kein privater Kläger auftritt); dies begründete die Stellung der Schweiz als internationaler Finanzplatz.

- In Deutschland haben Behörden die Befugnis zu Kontenabfragen; das Bundesverfassungsgericht hat dies im Juli 2007 ausdrücklich als rechtens bestätigt.

- Siehe Identitätsprüfungspflicht, Konten-Offenlegung, Kontensperre, Konto, falsches, Kundendaten-Informationspflicht, Nominee, Strohmann. -Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 186 (Anzahl und Auftraggeber von Kontenabrufen), S. 187 (seit 1. April 2005 auch Offenlegung für Zwecke der Finanzbehörden) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

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