Die von einer Bank gewährten Darlehn sollen -D nach Umfang,
* nach Fälligkeit sowie auch (was sehr häufig noch immer sträflich missachtet wird!)
* nach der jeweils vereinbarten Währung ihren Verbindlichkeiten (Einlagen) entsprechen, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit des Instituts sicherzustellen.
- Siehe Fälligkeitsgliederung, Schuldenmanagement, Währungsrisiko.