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Barzahlungsklausel (cash payment clause)

Bedeutung des Finanzbegriffs

Wenn nicht anders definiert, seitens der Karten ausgebenden Bank das vertraglich festgelegte Verbot

* für Barzahler Nachlässe als Alternative zur Zahlung mit der Geldkarte zu gewähren oder

* Gebühren im Falle der Zahlung mit der Geldkarte zu berechnen (Preisaufschlagsverbot; no surcharge ru-le). Trotz vereinbarter Konventionalstrafen wird die Barzahlungsklausel im Sinne von * vor allem bei sehr hohen Transaktionen häufig nicht eingehalten.

- Siehe Disagio.

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