Nach Inkrafttreten von Basel-ll am 1. Jänner 2007 begonnene Ansätze, um bestimmte Vorschriften dem Geschäftsablauf in der Kreditwirtschaft besser anzupassen bzw. neu zu fassen. Basel-ll wurde von vielen als "formalistisches Ungeheuer" (bureaucratic monster) gerügt, und ein Abbau verschiedener, den Betriebsablauf hinderlicher Anweisungen gefordert.