Die Lehre, dass alle Tätigkeiten in den Finanzmärkten durch die Jahrtausende menschliche Geschichte auf nur drei Grundgeschäfte rückführbar sind, nämlich
* die Durchführung von Zahlungen,
* das Zusammenbringen von Gläubigern und Schuldnern und
* den Transfer von Ansprüchen in die Zeit.
- Siehe Finanzmarktwissen.