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Beaufsichtigung, vollständige (complete

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Das Begehren, Finanzmärkte in allen Dingen behördlich zu überwachen; oftmals mit der Forderung, dass ein staatlich bestellter Beamter an allen (Vorstands)Sitzungen der Banken teilnimmt.

* Seitens der Banken selbst die Klage, dass jetzt bereits der Überwachung durch die Aufsichtsbehörden zu viel sei; in diesem Sinne dann oft auch Straitjacking (straitjacket = Zwangsjacke) genannt.

* Das Verlangen von Finanzdienstleistern an die Aufsichtsbehörde, durch möglichst viele Vorschriften in einen Markt einzugreifen; keineswegs aber der Überwachung wegen, sondern um den Marktzutritt von neuen Anbietern zu verunmöglichen (Capture-Theorie: die Aufsichtsbehörde wird für die Anliegen bestimmter Akteure missbraucht).

- Siehe Anlegerschutz, Aufsicht; Aufsichtsvermeidung, Ausschuss-wahnAusschuss-Wahn, Banana Skins Survey, Kompetenz-Konflikt, aufsichtsrechtlicher, Moral Suasion, Peter-Regel, Rechtsrisiken, Regulierungswut, Überregulierung, Vorstandbezüge.

- Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2006, S. 41 ff. (Abwägung der Vor

- und Nachteile der Regulierung).

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