Bei Versicherungen das Verhältnis des Eigenkapitals zur Solvabilitätsspanne (solvency margin), und dieser Risikoindikator errechnet sich nach im einzelnen vorgeschriebenen aufsichtsrechtlichen Vorschriften (re-gulatory solvency requirements) grob als das Verhältnis von Wert des Eigenkapitals zur Deckungsrückstellung; praktisch das Kapital, welches zur dauernden Erfüllbarkeit aller Verträge notwendig ist.
- Siehe Sicherungsvermögen.
- Vgl. Jahresbericht 2006 der Ba-Fin, S. 86 (Änderung der Deckungsrückstellungs-Verordnung).