An Mitarbeiter zu besonders günstigen Bedingungen ausgegebene Anteilscheine eines Unternehmens. Weil hier in jedem Falle eine Vermögens-übertragung von der Aktiengesellschaft auf Firmenangehörige zu Lasten der "normalen" Aktionäre stattfindet, gerieten Belegschafts-Aktien in das Blickfeld auch der Aufsichtsbehörden. Besonders die Vergütung von leitenden Mitarbeitern durch verschiedene, teilweise ausgeklügelte Modelle der Aktien-Übertragung (vor allem in Form von Kauf-Optionen, sog. executive stock options) erschwert es Aussenstehenden, die tatsächliche Finanzlage und den Aktienkurs des Unternehmens genau einzuschätzen. -Siehe Aktienoptionen, Offenlegungspflicht, Vorstandsbezüge.