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Beleihungswert (collateral value)

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Allgemein der fachkundig ermittelte (Markt)Preis eines Gegenstandes bzw. einer Immobilie als Grundlage für ein zu gewährendes Darlehn.

* Aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Wertansätze, insbesondere in Zusammenhang mit der Deckung bei hypothekarischer Beleihung durch Pfandbriefbanken.

- Siehe Aktuar, Beleihungsauslauf, Deckungsprüfung, Pfandleiher.

- Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 112 (Pfandbriefbanken dürfen lediglich 60 Prozent des Beleihungswertes zur Deckung verwenden; S. 113: Beleihungswert-Ermittlungsverordnung ist in Arbeit).

Auszug aus dem Jahresbericht 2005:

Die Pfandbriefbanken sind verpflichtet, weitreichende Informationen
über Qualität und Zusammensetzung der Deckungsmassen öffentlich
bekannt zu geben. Der Gesetzgeber hat ein zentrales
Deckungsprinzip aus dem HBG und dem ÖPG in das PfandBG übernommen:
Die Ansprüche der Pfandbriefgläubiger müssen sowohl
nennwertig als auch barwertig durch Vermögensgegenstände wie
Hypotheken oder Staatskredite gedeckt sein. Darüber hinaus ist eine
2%ige Überdeckung in besonders liquiden Werten vorzuhalten.
Sämtliche Pfandbriefbanken müssen bei hypothekarischen Beleihungen
einen Beleihungswert ermitteln und dürfen lediglich 60 %
dieses Wertes zur Deckung verwenden. Ferner ist nun bei jeder
Pfandbriefbank ein Treuhänder zu bestellen, der die vorschriftsmäßige
Deckung der Pfandbriefe zu kontrollieren hat.

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