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Beleihungswertermittlungsverordnung (hyp

Bedeutung des Finanzbegriffs

Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 1. August 2006 in Kraft gesetzte Vorschriften zur Wertermittlung einer Immobilie. Grundsätzlich ist danach zur Ermittlung des Beleihungswerts die zukünftige Verkäuflichkeit der Immobilie unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objekts, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung zugrunde zu legen.

- Siehe Beleihungswert, Deckungsprüfung.

- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 119 (Grundzüge der BelWertV):

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