Im Jahr 1977 eingesetztes Gremium aus hochrangigen Vertretern der Finanzministerien, Aufsichtsbehörden und Zentralbanken der EU und einiger anderer Länder. Ziel des Ausschusses ist die Vorbereitung von aufsichtsrechtlichen Massnahmen der EU.
- Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2002, S. 71.