Ein Finanzinstitut muss in Deutschland gemäss § 24, Abs. 1a, * 1 KWG seine mittelbaren Beteiligungen an anderen Unternehmen den Aufsichtsbehörden anzeigen.
- Siehe Fusionsanzeige.
- Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 110 f. (Erläuterung des Begriffes "qualifizierte Beteiligung").