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Beteiligungsgesellschaft (holding):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Firmen, deren Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben, zählen in Deutschland zu den Finanzunternehmen; siehe § 1, Abs. 3, * 1 KWG. Sie bedürfen der Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht.

- Siehe Fusionsanzeige, Hands-on-Prinzip, Private Equity Fund.

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