Firmen, deren Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben, zählen in Deutschland zu den Finanzunternehmen; siehe § 1, Abs. 3, * 1 KWG. Sie bedürfen der Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht.
- Siehe Fusionsanzeige, Hands-on-Prinzip, Private Equity Fund.