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Bewertung (valuation):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Allgemein die nach bestimmten (gesetzlich vorgeschriebenen oder vertraglich vereinbarten) Regeln erfolgende Feststellung des Börsen-, Markt

- oder Wiederbeschaffungspreis eines Vermögensgegenstandes zu einem bestimmten Zeitpunkt.

* Bei Bausparkassen die Festlegung der Reihenfolge, in welcher die Bausparer ihre Bausparmittel ausbezahlt bekommen. Entsprechende Verfahren werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht.

* Die Einschätzung der Bonität (Zahlungsfähigkeit) eines Geschäftspartners.

- Siehe Aktuar, Audit, Bausparkassen, Enforcement, Fair Value, Marktwert, Risiko, Verkehrswert, Wertpapierbestände, Zeitwert.

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