* Konzerne finanzieren ihre verbundenen Unternehmen (sie gelten aber auch dann, wenn sie konzernintern noch andere bankgeschäftliche Tätigkeiten betreiben, in Deutschland nach § 2, Abs. 1 KWG nicht als Banken),
* Industriebetriebe ihre Zulieferer,
* Handelsketten ihre Einzelhändler und
* Einzelhändler ihre Kunden.
- Solcherart Direktkreditvergabe (Disintermediation) schmälert grundsätzlich den Einfluss der Zentralbank auf die Ge/cfetröme.
- Siehe Disintermediation, Inhouse-System, Konzernbank.