Die Gewährung eines Darlehns gegen Verpfändung des Schiffes oder der Frachtgüter.
- Siehe § 779, § 803, § 857, § 880 HGB. Bö(h)nhase (outside broker): Eine ohne Erlaubnis und Beaufsichtigung arbeitende Person oder Firma auf dem Finanzmarkt.
- Siehe Underground Banking, Winkelmakler.