Börsengeschäfte werden
* ganz (fully computerised trading) oder
* zunächst nur teilweise (computer-assisted trading) über ein Computersystem abgewickelt. In Deutschland 1989 durch Änderung des Börsengesetzes möglich geworden; vgl. § 17 sowie §§ 58 ff. BörsG. In der Schweiz seit 1996 allgemein eingeführt; es werden dort sämtliche Wertpapiere nur noch elektronisch gehandelt.
- Siehe Handelssystem, alternatives, Dematerialisierung, Parkett, Präsenzbörse, Xetra, Eurex.