Allgemein ein organisierter Markt, auf dem vertretbare Gegenstände nach feststehenden Usancen regelmässig gehandelt werden. Man unterscheidet nach dem Gegenstand der gehandelten Güter
* l/1/e/tpap/e/toörsen (Effektenbörsen),
* Warenbörsen (Produktbörsen),
* Devisenbörsen sowie auch (seltener) -D Versicherungsbörsen und
* Frachtbörsen. Wenn nicht anders gesagt, ist in aller Regel die Wertpapierbörse gemeint.
- Eine genaue Definition des Begriffs "Börse" gibt es in der deutschen Rechtssprache nicht, wiewohl dies (vor allem angesichts der verstärkt aufgetretenen alternativen Transaktions
- und Inhouse-Systeme der Grossbanken) als dringend notwendig gefordert wurde.
- Siehe Disintermediation, Inhouse-System, Ver-briefung, Vertretbarkeit.