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Börse (exchange; bourse):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Allgemein ein organisierter Markt, auf dem vertretbare Gegenstände nach feststehenden Usancen regelmässig gehandelt werden. Man unterscheidet nach dem Gegenstand der gehandelten Güter

* l/1/e/tpap/e/toörsen (Effektenbörsen),

* Warenbörsen (Produktbörsen),

* Devisenbörsen sowie auch (seltener) -D Versicherungsbörsen und

* Frachtbörsen. Wenn nicht anders gesagt, ist in aller Regel die Wertpapierbörse gemeint.

- Eine genaue Definition des Begriffs "Börse" gibt es in der deutschen Rechtssprache nicht, wiewohl dies (vor allem angesichts der verstärkt aufgetretenen alternativen Transaktions

- und Inhouse-Systeme der Grossbanken) als dringend notwendig gefordert wurde.

- Siehe Disintermediation, Inhouse-System, Ver-briefung, Vertretbarkeit.

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