In Deutschland Personen, denen die Leitung einer örtlichen Börse obliegt. Die Aufgaben sind vor allem
* Zulassen bzw. Ausschliessen von Börsenmitgliedern und Besuchern,
* Regelung von Organisation und Geschäftsabläufen sowie
* Entscheidungen über die Aufnahme, Aussetzung oder Einstellung von Wertpapiernotierungen; vgl. § 12 BörsG.
- Siehe Börsenbesucher, Börsenordnung, Börsenrat, Committee on Admission.