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Börsengeschäftsführung (stock exchange m

Bedeutung des Finanzbegriffs

In Deutschland Personen, denen die Leitung einer örtlichen Börse obliegt. Die Aufgaben sind vor allem

* Zulassen bzw. Ausschliessen von Börsenmitgliedern und Besuchern,

* Regelung von Organisation und Geschäftsabläufen sowie

* Entscheidungen über die Aufnahme, Aussetzung oder Einstellung von Wertpapiernotierungen; vgl. § 12 BörsG.

- Siehe Börsenbesucher, Börsenordnung, Börsenrat, Committee on Admission.

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