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Börsenmakler (broker):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* In weitesten Sinne Bezeichnung für eine Mittelsperson, welche die Kauf

- und Verkaufsaufträge an der Börse entgegennimmt und miteinander ausgleicht (Börsenbesucher), die Kauf

- oder Verkaufsaufträge für Kunden an der Börse ausführt. Für diese Dienstleistung ist eine Provision (Kommission; commission) zu bezahlen; siehe Skontroführer

* Im engeren Sinne in Deutschland eine öffentlich bestellte Person, der an der Börse die Preisfeststellung am amtlichen Markt obliegt, dann auch Kursmakler genannt.

* In den USA werden (je nach Börsentyp) die Broker auch anders bezeichnet, so etwa

* Account Executive (AE),

* Associated Person (AP),

* Re-gistered Commodity Representative (RCR); sie müssen sich in Streitfällen in aller Regel zunächst einem Schiedsverfahren unterwerfen deren jeweiligen Pflichten sind in der betreffenden Börsenordnung genau festgelegt.

- In Deutschland unterliegen auch die aus-serbörslichen Geschäfte (= alle Geschäfte, die nicht in das Skontro eines Kursmaklers oder eines s/confroführenden Freimaklers einfliessen und damit nicht zu einem Börsenpreis führen) eines Maklers der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, (davor durch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel). -Siehe Beobachtungsliste, Geldpool, Kommissionshaus, Karten-Stapel, Kulisse, Kursmakler, Local, Makler, Markt, amtlicher, Skontroführer. -Vgl. zum Aufsichtsrechtlichen den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

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