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Börsenpflicht (mandatory exchange tradin

Bedeutung des Finanzbegriffs

Verpflichtung der Börsenmitglieder, sämtliche Aufträge über die Börse abzuwickeln. Die Börsenpflicht ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich gesetzlich geregelt; vgl. für Deutschland § 22 BörsG.

- Siehe Inhouse-System, Internalisierung.

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