* Beitrag zur Feuer-Versicherung. Etwa um 1750 wurde in vielen deutschen Gebieten eine staatliche und behördlich organisierte Zwangsversicherung gegen Feuerschaden eingeführt, um der durch Brände verursachte Verarmung ganzer Dörfer und Städte Einhalt zu gebieten.
* Das
* in früherer Zeit von Mitbürgern eingesammelte Geld oder
* der von der Versicherung ausbezahlte Betrag an einen Brandgeschädigten.
* Zahlung für Löschhilfe bei einem Brand, geleistet von
* dem Geschädigten,
* der Gemeinde oder
* der Versicherung und früher in der Regel für die Ausrüstung der Feuerwehr zweckgebunden.
* Zahlung, die Eltern von schulpflichtigen Kindern neben dem Schulgeld zur Beheizung der (gemeindlichen) Gebäude zu entrichten hatten.